Das Landeslager verfügt über eine medizinische Ambulanz im 24-Stunden-Betrieb. Diese gewährleistet eine allgemeinmedizinische (b.B. ärztliche) sowie psycho-soziale Basis- und Notfallversorgung der Teilnehmenden. Die Ausstellung einer kassenärztlichen Arzneimittelverordnung („Rezept“) ist ausschließlich unter Vorlage der Krankenversicherungs-/elektronischen Gesundheits-Karte (eGK) möglich. Diese ist ebenso erforderlich, wenn eine Über-/Einweisung in eine Klinik erfolgt. Darüber hinaus sollte eine Fotokopie des Impfausweises von jedem Teilnehmenden auf dem Lager mitgeführt werden.
Das bedeutet für Euch:
Jede*r TN muss ihre*seine Krankenversicherungskarte und eine Kopie des Impfausweises auf dem Lager mitführen.
Teilnehmende mit chronischen, körperlichen oder psychischen Erkrankungen sollten (neben erforderlichen Medikamenten) ein Schreiben eines Erziehungsberechtigten oder Hausarztes mitführen, aus dem folgende Punkt zu entnehmen sind:
- Diagnose
- Dauermedikation (Name & Dosierung der einzunehmenden Medikamente)
- Name & Kontaktdaten des*der behandelnden Arztes*Ärztin